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Rechte

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Rechte für Medienbearbeitung entziehen.

  • Die Bearbeitungsrechte für ein Medium können Vortragenden bei einem zum Vortrag gehörenden Medien nicht entzogen werden. Wenn einem Vortragenden die Editorenrechte für ein Medium entzogen werden sollen, muss auch die Assoziierung des Mediums mit dem Vortrag aufgehoben werden.
  • Die Bearbeitungsrechte für ein Medium können Veranstaltungseditor*innen bei einem zur Veranstaltung gehörenden Medium nicht entzogen werden. Wenn Veranstaltungseditor*innen die Editorenrechte für ein Medium entzogen werden sollen, muss auch die Assoziierung des Mediums mit der Veranstaltung aufgehoben werden.
  • Die Bearbeitungsrechte für ein Medium können Moduleditor*innen bei einem zum Modul gehörenden Medium nicht entzogen werden. Wenn Moduleditor*innen die Editorenrechte für ein Medium entzogen werden sollen, muss auch die Assoziierung des Mediums mit dem Modul aufgehoben werden. Eine Assoziierung mit dem Modul besteht, wenn eine Veranstaltung aus dem Modul assoziiert ist.